© DAV-LU F. Wagner

Teilnahmebedingungen

der DAV-Sektion Ludwigshafen

23.12.2024
  1. Anmeldeverfahren und -formular
    Anmeldungen zu allen Veranstaltungen können in der Regel nur mittels eines elektronischen Formulars online vorgenommen werden. Dieses wird ab dem 17.01.25 freigeschaltet und steht dann auf der Homepage unter den jeweiligen Veranstaltungen, sowie bei der Vorstellung des Jahresprogramms über QR-Code zur Verfügung. Aus Risiko-Managementgründen muss zwingend von jedem Interessenten die DAV-Mitgliedsnummer (steht auf dem DAV-Ausweis) sowie die Angabe eines Notfallkontaktes mit Telefonnummer angegeben werden. Für Tagesveranstaltungen erfolgt die Anmeldung in der Regel nicht online, sondern -auch kurzfristigdirekt beim jeweiligen Tourenleiter. Die entsprechenden Kontaktdaten werden bei der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung auf der Homepage veröffentlicht. Wer bei der Anmeldung Probleme hat, darf sich gerne an unsere Geschäftsstelle unter der email info@dav-lu.de wenden.
  2. Anmeldeschluss, Zahlung des Teilnehmerbeitrags, Storno
    Für jede Veranstaltung ist ein individueller Anmeldeschluss angegeben. Nach diesem Zeitpunkt wird der/die verantwortliche Tourenleiter*in die per Anmeldeformular registrierten Interessierten informieren, ob sie an der Tour teilnehmen können oder zunächst auf der Warteliste stehen. Mit dieser Zusage entsteht die Pflicht, innerhalb von zwei Wochen den zur Veranstaltung ausgewiesenen Teilnahmebeitrag auf das Sektionskonto zu überweisen. Eine eventuell anfallende Kaution für externe Buchungskosten ist ebenfalls zu entrichten. Werden diese Zahlungen nicht geleistet, wird der/die Teilnehmer*in von der Teilnahmeliste gestrichen und eine Person der Warteliste rückt nach. Sollte ein*e Teilnehmer*in nach erfolgter Zahlung seine Teilnahme absagen müssen (Storno), so besteht kein Anrecht auf Rückzahlung; allerdings wird die Sektion in der Regel gezahlte Beträge abzüglich von real angefallenen Kosten und Verwaltungsunkosten zurücküberweisen. Solche Absagen/Stornos sind unverzüglich und schriftlich/per email an die Geschäftsstelle zu richten unter info@dav-lu.de .
  3. Externe Kautionen
    Immer mehr Übernachtungsstützpunkte, wie z.B. viele Alpenhütten, verlangen bei der Reservierung von Plätzen eine Anzahlung/Kaution, die oft schon Monate im Voraus fällig wird. Da diese Reservierung durch die Sektion im Namen der Teilnehmenden vorab vorgenommen wird, erhebt die Sektion bei vielen Veranstaltungen zusammen mit der eigentlichen Teilnahmegebühr eine Kaution pro Teilnehmer*in. Da die finale Begleichung der Übernachtungskosten auf den Hütten in der Regel vor Ort durch die Teilnehmenden selbst vorgenommen wird und dort kein einheitliches Vorgehen zur Verrechnung besteht, können gegebenenfalls im Nachgang der Tour Teile oder der Gesamtbetrag der Kaution von den Teilnehmenden geltend gemacht und von der Sektion an sie zurück überwiesen werden. Sollten der Sektion jedoch durch das Verhalten des Teilnehmenden (wie z.B. kurzfristige Absage) reale externe Kosten entstanden sein, werden diese dem/der Teilnehmer*in in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet.
  4. Sektionsvorrang
    Teilnahme an sämtlichen Sektionsveranstaltungen ist nur für Mitglieder des Deutschen Alpenvereins möglich. Vorrang haben jeweils die Mitglieder der Sektion Ludwigshafen. Mitglieder anderer Sektionen zahlen einen erhöhten Unkostenbeitrag und sollen ermutigt werden, sich bei der Sektion Ludwigshafen als C-Mitglied anzumelden.
  5. Programmänderungen
    Während der Sektionsveranstaltungen erforderlich werdende Programmänderungen (z.B. Tourenabbruch wegen schlechten Wetters oder Änderung im Ablauf des Ausbildungsprogramms) liegen allein im Ermessen des Tourenleiters/der Tourenleiterin. Müssen Sektionsveranstaltungen aus unvorhergesehenen Gründen oder wegen zu geringer Anzahl an Teilnehmenden abgesagt werden, ergeht rechtzeitig eine Nachricht. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche an die Sektion können nicht geltend gemacht werden.
  6. Ausschluss von Sektionsveranstaltungen
    Sollte ein*e Teilnehmer*in entgegen den Anweisungen des Tourenleiters/der Tourenleiterin durch sein Verhalten die eigene Sicherheit oder die der Gruppe gefährden bzw. sich nicht in die Gruppengemeinschaft einfügen, so wird die Person auf eigene Kosten und Haftung von der weiteren Teilnahme an der Sektionsveranstaltung ausgeschlossen.
  7. Bild-, Ton- und Filmaufnahmen
    Der/die Teilnehmer*in willigt ein, dass von ihr/ihm im Rahmen von Sektionsveranstaltungen hergestellte Fotos und Videos von der Sektion Ludwigshafen am Rhein zur Berichterstattung über die jeweilige Veranstaltung veröffentlicht werden dürfen. Die Sektion Ludwigshafen am Rhein darf derartige Fotos und Videos insbesondere auf Social-Media-Accounts (Facebook, Instagram, WhatsApp), auf ihrer Website sowie in ihrer Vereinszeitschrift veröffentlichen. Diese Einwilligung kann der/die Teilnehmer*in jederzeit und ohne Nachteile gegenüber der Sektion Ludwigshafen am Rhein widerrufen.
  8. Datenschutz
    Wir verweisen auf die Datenschutzrichtlinie der Sektion Ludwigshafen, die unter anderem auf der Sektionshomepage eingesehen werden kann (https://www.dav-lu.de/datenschutz). Mit der Anmeldung zu Veranstaltungen erkennen die Teilnehmer diese Richtlinie an. Weiterhin willigen die Teilnehmenden ein, dass ihre Kontaktdaten zur Organisation von Fahrgemeinschaften mit anderen Teilnehmenden geteilt werden. Teilnehmer können diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
  9. Haftung
    Bergsport ist nie ohne Risiko! Sämtliche Mitglieder sind im Rahmen ihrer Mitgliedschaft beim DAV unfallversichert (Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten) und haftpflichtversichert (Personen- und Sachschäden). Alle Teilnehmer*innen einer Sektionsveranstaltung müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass bergsportliche Unternehmungen, egal welcher Art, mit Risiken verbunden sind, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Jede*r Teilnehmer*in an einer Sektionsveranstaltung muss daher anerkennen, dass die Sektion Ludwigshafen und ihre ehrenamtlichen Tourenleiter*innen – soweit gesetzlich zulässig- von jeglicher Haftung, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach, freizustellen sind, die über den Rahmen der Mitgliedschaft im DAV, sowie über den für die ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht. Dies gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnehmer*innen einer Sektionsveranstaltung erkennen mit Ihrer Anmeldung zu einer Sektionsveranstaltung diese Haftungserklärung an.